Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz

Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz

Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz:

Heute geht es um Gutscheine und Co.

Nein, es ist noch nicht Weihnachten, aber es fühlt sich schon fast so an … Um den eigenen MitarbeiterInnen wertschätzende und motivierende Impulse zu senden, nutzen viele ArbeitgeberInnen die Möglichkeit der steuerfreien Sachbezüge.

Was das genau ist und was sich im kommenden Jahr ändert, haben wir für Euch unter die Lupe genommen.

Podcast-Episode: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz

Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz

Wer ist Tobias Götz?

Tobias Götz ist Key Account Manager bei dem Dienstleister proFIT. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, mit dem proFIT-Gutscheinsystem das körperliche und geistige Wohlbefinden von Arbeitnehmenden in Unternehmen zu fördern. Ihr Ziel ist es, dass Mitarbeitende aktiver, gesünder und bewusster leben.

Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€ Grenze

Hier die Kontaktdaten von proFIT:

Web: https://www.profit-gutschein.de/

E-Mail: info@profit-gutschein.de

Wie funktionieren die Sachbezüge?

Was Ihr Euren MitarbeiterInnen alles Gutes tun könnt, haben wir bereits in der Episode „Mitarbeiter Benefits“ zusammengetragen. Unter anderem haben ArbeitgeberInnen die Möglichkeit 44€ monatlich an Ihre Angestellten zu „zahlen“ und zwar steuer- und sozialabgabenfrei.

„Zahlen“ ist dabei jedoch nicht wörtlich gemeint, denn diese Form der Zuwendungen, darf nicht direkt ausgezahlt werden. Als Sachbezüge zählen Tank- und Einkaufsgutscheine, Sachgeschenke, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder auch bestimmte Geldkarten, auf denen der Besitzer die Sachbezüge sammeln kann und dann das Guthaben in beliebiger Höhe eintauscht.

Worauf muss ich bei Sachbezügen achten?

Aktuell solltet Ihr darauf achten, dass:

  • die Freigrenze von 44,-€ nicht überschritten werden darf
  • der Sachbezug nicht bar ausgezahlt werden darf
  • Steuerfreie Sachbezüge auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Bruttogehaltsbaustein ausgewiesen sein muss
  • Gutscheinkarten (wenn sie nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen) noch bis zum 31.12.2021 vom Finanzamt als Sachbezug anerkannt werden können
  • die Leistung wird zusätzlich zum Lohn gewährt
  • Auch Minijobber dürfen steuerfreie Sachbezüge erhalten
  • zusätzlich besteht die Möglichkeit, steuerfrei Geschenke für MitarbeiterInnen zu persönlichen Anlässen auszugeben

Was ändert sich bei den Sachbezügen ab dem 1. Januar 2022?

  • die Freigrenze bei Sachbezügen erhöht sich auf 50€
  • Gutscheinkarten müssen verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)

Wer bei den Sachbezügen weiterhin auf die Gesunderhaltung seiner Angestellten setzt, kann sich zusätzlich gern bei proFIT informieren.

Welche Vorteile habe ich bei proFIT?

Tobias Götz hat uns in die Welt von „proFIT“ eingeladen und aus dem Nähkästchen geplaudert. Welche Vorteile Ihr bei proFIT genießt, haben wir ebenfalls zusammengefasst:
Bei proFIT gibt es ein umfassendes Angebot an Sport- und Gesundheitsleistungen.

ArbeitgeberInnen können Ihren Angestellten Sachbezüge in Form von Gutscheinen
gewähren und somit mit geringem Aufwand Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten fördern, deren Leistungsfähigkeit erhöhen und gleichzeitig Ihre Attraktivität alsArbeitgeber steigern. Was über proFIT möglich ist:

  • Vielseitige Angebote für Sport, Entspannung, Reisen, Ernährung
  • Förderung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens
  • Koordination zwischen Gesundheitsanbieter und Mitarbeitenden
  • Erstellung aussagekräftiger Reports und Statistiken zu u.a. Nutzung und Abrechnung
  • Verschiedene Tarifmodelle
  • Zusammenarbeit mit bundesweit über 2.000 Gesundheitspartner

Wenn Euch genau das interessiert, schaut einfach mal auf der Homepage von proFIT nach. Bei weiteren Fragen zum Thema Sachbezüge fragt auf jeden Fall bei Eurem Steuerberater nach, der kann Euch sicher mit umfangreicheren Infos aushelfen.

Fazit: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze | Interview mit Tobias Götz

Die monatlichen Sachbezüge im Wert von 44 Euro sind für viele ArbeitgeberInnen eine super Alternative, um die eigenen MitarbeiterInnen zu motivieren. Hinzu kommt, dass die 44 Euro für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sozialversicherungsfrei sind. Doch je mehr der Gutschein in Zukunft dem Zahlungsmittel ,,Geld“ ähnelt, desto wahrscheinlicher ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig. Also nehmt Eure Sachbezüge noch einmal unter die Lupe!

Und wenn wir Euch bei jeglichen Belangen weiterhelfen können, meldet Euch gern bei uns. Bis dahin, genießt die Sonne!

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Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen und 44€-Grenze

Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!

Sport frei!

Dein Hannes

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Benefits für Mitarbeiter | Steuerbegünstigte Zusatzleistungen für Ihre Arbeitnehmer

Benefits für Mitarbeiter - Steuerbegünstigte Zusatzleistungen für Ihre Arbeitnehmer

Benefits für Mitarbeiter
Steuerbegünstigte Zusatzleistungen für Ihre Arbeitnehmer

Benefits für Mitarbeiter:
Mitarbeiter-Benefits sind Zusatzleistungen, die ein Unternehmer von einem attraktiven Arbeitgeber unterscheiden. Sie dienen als Motivationsinstrument und sind für eine gute Mitarbeiterbindung wichtig. Es handelt sich dabei um steuerfreie bzw. steuerbegünstigte oder auch nicht finanzielle Leistungen für die Mitarbeiter, von denen beide Seiten profitieren.

Haftungsausschuss: Auf bgmpodcast.de schreibe ich ausschließlich über meine Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Alle zur Verfügung gestellten Informationen dienen allein der Bildung und der privaten Unterhaltung. Sie sind nicht als persönliche Strategieberatung zu verstehen. Alle Informationen werden von mir auf Korrektheit geprüft, trotzdem können sie sich als fehlerhaft oder sogar falsch erweisen. Ich übernehme keinerlei Haftung für Entscheidungen, die Du auf Grundlage von den auf dieser Website (bgmpodcast.de) zur Verfügung gestellten Informationen triffst. Du handelst auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Halte vor jeder Entscheidung entsprechende Rücksprachen mit deinem Steuer- und Rechtsberater.

Podcast-Episode – Benefits für Mitarbeiter

Benefits für Mitarbeiter - Steuerbegünstigte Zusatzleistungen für Ihre Arbeitnehmer

Bin ich verpflichtet diese Leistungen an meine Mitarbeiter weiterzugeben?

Nein, natürlich nicht, aber (!) wer in seinem Unternehmen gute und qualifizierte Mitarbeiter hat und diese dort auch hält, kann sich glücklich schätzen!
Denn ähnlich wie Klopapier zu Beginn der Coronazeit, sind qualifizierte Angestellte schwer zu finden. Um die Mitarbeiter dauerhaft zu halten, ihre Motivation und ihre daraus resultierende Produktivität zu fördern, können solche Benefits durchaus helfen. Auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmen sind solche Leistungen ein Kennzeichen dafür, dass die Bedürfnisse der Mitarbeiter bekannt sind und eine wertschätzende Unternehmenskultur vorhanden ist.

Welche Benefits für Mitarbeiter gibt es?

  • 44€ Sachbezüge (über eine Art Kreditkarte oder in Form von Tankgutscheinen)
  • Bis zu 600€ für gesundheitsfördernde Maßnahmen pro Mitarbeiter pro Jahre
  • „Erholungsbeihilfen“ zum Urlaubsbeginn (Pro Mitarbeiter 156€ steuer- & sozialversicherungsfrei + Ehegatten 104€ und 52€ pro Kind)
  • Internetzuschuss (z. B. für die Arbeit im Homeoffice)
  • „Dienstfahrrad“ mit einer 1%-Regelung (auch für E-Bikes)
  • Zuschuss für die Kita-Betreuungskosten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Werkzeuggeld
  • Fahrgeld-Pauschalen
  • BIS 31.12.2020: Eine einmalige steuerfreie „Corona-Bonuszahlung“ von bis zu 1.500€

Weitere nicht finanzielle Benefits für Mitarbeiter:

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Arbeiten im Home-Office bzw. Ortsunabhängig
  • Freie Tage für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Zusätzliche Urlaubstage (z. B. bei Geburtstagen, Jubiläen, Brückentagen etc.)

Alle genannte Benefits sollten in Abstimmung mit einem Steuerberater erfolgen und entsprechend auf der Lohnabrechnung angegeben sein, damit niemand mit einer bösen Überraschungen rechnen muss!

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Benefits für Mitarbeiter | Steuerbegünstigte Zusatzleistungen für Ihre Arbeitnehmer

Hier die Kontaktdaten von Daniel Hirsch & mwh Hirsch:
Mail: hirsch@mwh-berater.de
Telefon: 0 39 81 / 23 969 – 0
Web: https://www.mwh-berater.de


Falls du dich derzeit mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements beschäftigst, kann ich dir den Artikel „Einführung des BGM“ empfehlen.

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