Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Ab wann brauchst Du als Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Betreuung? Welche gesetzlichen Pflichten gelten? Und wie sieht der Alltag einer modernen Arbeitsmedizinerin wirklich aus?
In dieser Podcast-Folge sprechen wir mit Andrea Leipelt – Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin und Mitgründerin der Präventa – Arbeitsmedizin und Betriebssicherheit in NRW. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie ein interdisziplinäres Team mit zehn Mitarbeitenden. Sie betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen – praxisnah, gesetzeskonform und mit Fokus auf Prävention.

Podcast-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Andrea Leipelt:

Andrea Leipelt,
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontaktdaten von Andrea Leipelt:

E-Mail: in**@pr*******.org

Web: https://präventa.de/

Tel: +492305544204

Podcast: https://open.spotify.com/show/58po6p46AAq9Qz9HyhcMFO?si=db58cc8720954e61

Youtube: http://www.youtube.com/@praeventaarbeitsschutz

Was sagt das Gesetz zur Arbeitsmedizin?

Arbeitsmedizin ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar ab dem ersten Beschäftigten. Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen und sicherzustellen, dass bestimmte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen umfassen:

Pflichtuntersuchungen
Zum Beispiel bei Nachtarbeit, Tätigkeiten mit Absturzgefahr oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Mitarbeitenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Rückmeldung an den Arbeitgeber erfolgt mit der Information, ob teilgenommen wurde oder nicht.

Eignungsuntersuchungen
Etwa bei Tätigkeiten mit besonderen körperlichen oder sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Hier erfährt der Arbeitgeber, ob die Person für die Tätigkeit geeignet ist. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Angebotsuntersuchungen
Zum Beispiel bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Teilnahme ist für Mitarbeitende freiwillig.

Wunschuntersuchungen
Wenn ein gesundheitliches Anliegen vonseiten der Mitarbeitenden besteht, kann eine arbeitsmedizinische Abklärung erfolgen. Voraussetzung: Das Anliegen steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Andrea betont, dass diese Form eher selten ist – sie aber durchaus ernst genommen wird.

Ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitenden müssen zudem regelmäßige Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) stattfinden. Hier kommen Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitgeber- und Mitarbeitendenvertretung zusammen, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu besprechen und weiterzuentwickeln.

Bei Missachtung dieser gesetzlichen Anforderungen drohen Arbeitgebern Bußgelder oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Berufsgenossenschaft. Werden etwa Gefährdungsbeurteilungen nicht durchgeführt oder notwendige arbeitsmedizinische Angebote unterlassen, kann dies empfindliche Folgen haben. In der Regel setzen die Kontrollinstanzen Fristen – bei gravierenden Mängeln sind aber auch sofortige Sanktionen möglich.


So sieht der Arbeitsalltag bei Präventa aus – direkt aus erster Hand

Andrea beschreibt ihre Tätigkeit als Arbeitsmedizinerin als vielseitig, dynamisch und verantwortungsvoll. Ihr Alltag ist geprägt von einem Wechsel zwischen Praxisbetrieb, Außendienst und digitaler Beratung.

Einsätze vor Ort im Unternehmen
Für viele Untersuchungen oder Beratungen fährt sie direkt zum Betrieb. Dort finden arbeitsmedizinische Vorsorgen statt, ebenso ergonomische Arbeitsplatzbegehungen oder persönliche Gespräche mit Mitarbeitenden. Die Befunde und Rückmeldungen werden direkt vor Ort mit den Beschäftigten besprochen.

Praxisarbeit
Komplexere Untersuchungen, etwa sogenannte Fähigkeitsbeurteilungen oder medizinische Abklärungen, die spezielle Geräte erfordern, werden in der unternehmenseigenen Praxis durchgeführt. Auch Wunschuntersuchungen oder individuelle Anliegen werden dort betreut – immer mit Blick auf den arbeitsbezogenen Zusammenhang.

Digitalisierung und Struktur
Die vorgeschriebenen ASA-Sitzungen führt Andrea entweder in Präsenz oder digital durch – je nach Kundenwunsch. Auch hier stehen Struktur, Vertraulichkeit und konkrete Maßnahmen im Vordergrund.

Vielfalt der Zielgruppen
Die Präventa betreut Unternehmen aus der Produktion, Verwaltung, Logistik, dem Gesundheitswesen und sogar Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr. Jedes dieser Arbeitsumfelder bringt spezifische Anforderungen mit – was die Arbeit nicht nur herausfordernd, sondern auch sehr abwechslungsreich macht.

Fazit: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin bietet weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensverantwortung.
Andrea Leipelt zeigt in unserem Podcast eindrucksvoll, wie zeitgemäße Arbeitsmedizin funktionieren kann: lösungsorientiert, fachlich fundiert und mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Die Präventa GmbH steht für eine Arbeitsmedizin, die nicht nur prüft, sondern begleitet – und dabei immer auch die Gesundheitskompetenz stärkt.

Weitere Informationen zur Arbeit von Andrea Leipelt und ihrem Team findest Du hier:
www.praeventa.de
Dort ist auch ein Kontaktformular für Anfragen und individuelle Beratungsmöglichkeiten zu finden.

YouTube-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH


Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die in**@ou*****.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!

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Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?

Wann bin ich beim Betriebssport versichert

Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?

Betriebssport erfreut sich zunehmender Beliebtheit als wertvoller Ausgleich zur Arbeitsroutine. Immer mehr Unternehmen erkennen die positiven Effekte von betrieblichen Sportangeboten auf die Gesundheit und das Betriebsklima.

Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Beschäftigte während ihrer sportlichen Aktivitäten gesetzlich unfallversichert sind?

Wann bin ich beim Betriebssport versichert
Wann bin ich beim Betriebssport versichert

Sport als Ausgleich

Der Betriebssport steht im Zeichen des Ausgleichs und zielt nicht primär auf die Erzielung von Höchstleistungen ab. Vielmehr unterstützen diese betrieblichen Angebote die Teilnehmenden dabei, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, den Krankenstand zu reduzieren und das Betriebsklima zu verbessern.

Jedoch gilt es zu beachten, dass Wettkämpfe wie Firmenturniere oder Betriebsligen nicht unter diesen Ausgleichsbegriff fallen und daher nicht versichert sind.

Regelmäßigkeit als Schlüssel

Um unter den Schutz der Unfallversicherung zu fallen, muss der Betriebssport regelmäßig betrieben werden – mindestens einmal im Monat.

Bei saisonabhängigen Sportarten genügt es, wenn die Kurse innerhalb der jeweiligen Saison regelmäßig angeboten und besucht werden.

Unfallversicherung exklusiv für Beschäftigte

Betriebssport ist ein internes Angebot des Unternehmens. Während die Teilnahme von betriebsfremden Personen theoretisch möglich ist, besteht der Versicherungsschutz ausschließlich für Betriebsangehörige.

Organisatorische Verantwortung des Arbeitgebers

Die Organisation des Sportangebots muss unternehmensbezogen sein. Das bedeutet, der Arbeitgeber stellt nicht nur die Räumlichkeiten und Sportgeräte zur Verfügung, sondern übernimmt auch die Organisation der Zeitpläne und Sportgruppen.

Eigeninitiative der Beschäftigten bei der Gründung von Sportgruppen ist nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Unfallversicherung für Wege und Vor-/Nachbereitung

Die Wege von und zur Sportstätte sowie notwendige Vor- und Nachbereitungshandlungen wie Duschen und Umkleiden sind vom Versicherungsschutz umfasst, sofern es sich um versicherten Betriebssport handelt.

Privataktivitäten wie gemeinsame Unternehmungen nach dem Sport sind hingegen nicht versichert.

Fazit – Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?:

Der Betriebssport bietet Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu fördern.

Durch eine klare Einhaltung der versicherungsrelevanten Kriterien kann die Sicherheit der Teilnehmer gewährleistet und das Unternehmen vor etwaigen Risiken geschützt werden.

YouTube – Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?

YouTube – Unfallversicherung – Wann bin ich beim Betriebssport versichert?

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Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro:

Safety first! Heute geht es um das Thema Verhütung…von Arbeitsunfällen!

Viele Arbeitsunfälle können vermieden werden. Und als UnternehmerIn ist man sogar dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass entsprechende Richtlinien dahingehend eingehalten werden. Er ist für die Unterweisung aller Mitarbeitenden verantwortlich. Das regelt das sogenannte Arbeitsschutzgesetz.

Einer der sich mit dem Arbeitsschutz gut auskennt, ist unser heutiger Interviewgast Donato Muro. Donato ist im Allgemeinen um das Wohl seiner Mitmenschen und seine Umwelt bedacht. Als leitender Sicherheits- und Brandschutzingenieur berät er Unternehmen in Sachen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brandschutz. Er bildet auf diesem Gebiet auch aus, war als Sanitäter beim DRK und ist ehrenamtlich als Richter tätig.

Podcast-Episode: Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Heute lässt er uns teilhaben an seinem Joballtag und seiner Rolle als „Spielverderber“. Denn er fährt in die Unternehmen, beäugt die Arbeitsplätze und kontrolliert, ob der Arbeitsschutz dort auch eingehalten wird. Das wird häufig von ArbeitnehmerInnen als Schikane abgetan. Dabei versucht er eigentlich nur zu sensibilisieren und „kümmert sich darum, dass der Arzt gar nicht erst kommen muss“, wie er selbst sagt.

Warum Arbeitsschutz?:

Der Arbeitsschutz schützt nicht vor Arbeit, sondern ArbeitnehmerInnen durch entsprechende

Maßnahmen, Mittel und Methoden vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Als Beschäftigte zählen alle Personen, die durch eine andere (natürliche oder juristische) Person im Rahmen einer Organisation tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dazu gehören:

  • ArbeitnehmerInnen
  • BeamtInnen, 
  • SoldatInnen und RichterInnen
  • Auszubildende, UmschülerInnen, PraktinantInnen, Volontäre
  • PostulantInnen und NovizInnen
  • SchülerInnen und StudentInnen  
  • Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen  
  • arbeitnehmerähnliche Personen  
  • Helfer im Rahmen eines Freiwilligen Jahres, z. B. FSJ oder FÖJ  
  • Kirchenbedienstete einschließlich Mönche, Nonnen, Diakonissen  
  • Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitstherapie  
  • Strafgefangene  
  • ehrenamtliche MitarbeiterInnen von z. B. Freiwilligen Feuerwehren oder Hilfsorganisationen.

Das Wichtigste zum Arbeitsschutz in Kürze:

  • Arbeitsschutzmaßnahmen müssen in einem Betrieb unbedingt eingehalten werden, damit im Falle eines Unfalls die Versicherung greift (wieviel Wert man im Privaten auf den Arbeitsschutz legt ist unwichtig)
  • Jeder ArbeitnehmerIn (Beschäftigte wie aufgezählt) ist bei der entsprechenden BG   pflichtversichert 
  • Vom ArbeitgeberIn müssen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden (§5 ASG), bei Fehlen oder unvollständiger Dokumentation droht ein Bußgeld 
  • ArbeitgeberInnen müssen ihre Beschäftigten jährlich zum Arbeitsschutz unterweisen
  • Betriebsanweisungen z.B. zu Betriebsmitteln oder Gefahrstoffen sollten für alle MitarbeiterInnen zugänglich und verständlich (eventuell in mehreren Sprachen bzw für Analphabeten nachvollziehbar) sein
  • ArbeitnehmerInnen müssen täglich eine Sichtprüfung durchführen, ob ihre Arbeitsmittel in Ordnung sind (funktionsbereit? Oder defekt?)
  • Wenn Mängel oder Defekte festgestellt werden, sind diese dem Arbeitgeber umgehend zu melden

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Wenn Ihr alle diese Punkte einhaltet, seid Ihr schon mal gut aufgestellt. Wollt Ihr noch mehr zum Arbeitsschutzgesetz, zum Thema Arbeitsschutz oder Gefahrenverhütung wissen, dann könnte Ihr Euch unter www.sicherermitarbeiter.com informieren. Oder bei der Berufsgenossenschaft, die für Euch zuständig ist. Ansonsten könnt Ihr Euch wie immer auch an uns wenden

PS.: Du benötigst Hilfe bei der Umsetzung deines BGMs?! Dann bewirb Dich jetzt für unser kostenfreies 30-minütiges Strategiegespräch! (HIER KLICKEN)

YouTube-Episode: Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

Warum Arbeitsschutz so wichtig ist!? | Interview mit Donato Muro

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