Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Ab wann brauchst Du als Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Betreuung? Welche gesetzlichen Pflichten gelten? Und wie sieht der Alltag einer modernen Arbeitsmedizinerin wirklich aus?
In dieser Podcast-Folge sprechen wir mit Andrea Leipelt – Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin und Mitgründerin der Präventa – Arbeitsmedizin und Betriebssicherheit in NRW. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie ein interdisziplinäres Team mit zehn Mitarbeitenden. Sie betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen – praxisnah, gesetzeskonform und mit Fokus auf Prävention.

Podcast-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Andrea Leipelt:

Andrea Leipelt,
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontaktdaten von Andrea Leipelt:

E-Mail: in**@pr*******.org

Web: https://präventa.de/

Tel: +492305544204

Podcast: https://open.spotify.com/show/58po6p46AAq9Qz9HyhcMFO?si=db58cc8720954e61

Youtube: http://www.youtube.com/@praeventaarbeitsschutz

Was sagt das Gesetz zur Arbeitsmedizin?

Arbeitsmedizin ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar ab dem ersten Beschäftigten. Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen und sicherzustellen, dass bestimmte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen umfassen:

Pflichtuntersuchungen
Zum Beispiel bei Nachtarbeit, Tätigkeiten mit Absturzgefahr oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Mitarbeitenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Rückmeldung an den Arbeitgeber erfolgt mit der Information, ob teilgenommen wurde oder nicht.

Eignungsuntersuchungen
Etwa bei Tätigkeiten mit besonderen körperlichen oder sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Hier erfährt der Arbeitgeber, ob die Person für die Tätigkeit geeignet ist. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Angebotsuntersuchungen
Zum Beispiel bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Teilnahme ist für Mitarbeitende freiwillig.

Wunschuntersuchungen
Wenn ein gesundheitliches Anliegen vonseiten der Mitarbeitenden besteht, kann eine arbeitsmedizinische Abklärung erfolgen. Voraussetzung: Das Anliegen steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Andrea betont, dass diese Form eher selten ist – sie aber durchaus ernst genommen wird.

Ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitenden müssen zudem regelmäßige Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) stattfinden. Hier kommen Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitgeber- und Mitarbeitendenvertretung zusammen, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu besprechen und weiterzuentwickeln.

Bei Missachtung dieser gesetzlichen Anforderungen drohen Arbeitgebern Bußgelder oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Berufsgenossenschaft. Werden etwa Gefährdungsbeurteilungen nicht durchgeführt oder notwendige arbeitsmedizinische Angebote unterlassen, kann dies empfindliche Folgen haben. In der Regel setzen die Kontrollinstanzen Fristen – bei gravierenden Mängeln sind aber auch sofortige Sanktionen möglich.


So sieht der Arbeitsalltag bei Präventa aus – direkt aus erster Hand

Andrea beschreibt ihre Tätigkeit als Arbeitsmedizinerin als vielseitig, dynamisch und verantwortungsvoll. Ihr Alltag ist geprägt von einem Wechsel zwischen Praxisbetrieb, Außendienst und digitaler Beratung.

Einsätze vor Ort im Unternehmen
Für viele Untersuchungen oder Beratungen fährt sie direkt zum Betrieb. Dort finden arbeitsmedizinische Vorsorgen statt, ebenso ergonomische Arbeitsplatzbegehungen oder persönliche Gespräche mit Mitarbeitenden. Die Befunde und Rückmeldungen werden direkt vor Ort mit den Beschäftigten besprochen.

Praxisarbeit
Komplexere Untersuchungen, etwa sogenannte Fähigkeitsbeurteilungen oder medizinische Abklärungen, die spezielle Geräte erfordern, werden in der unternehmenseigenen Praxis durchgeführt. Auch Wunschuntersuchungen oder individuelle Anliegen werden dort betreut – immer mit Blick auf den arbeitsbezogenen Zusammenhang.

Digitalisierung und Struktur
Die vorgeschriebenen ASA-Sitzungen führt Andrea entweder in Präsenz oder digital durch – je nach Kundenwunsch. Auch hier stehen Struktur, Vertraulichkeit und konkrete Maßnahmen im Vordergrund.

Vielfalt der Zielgruppen
Die Präventa betreut Unternehmen aus der Produktion, Verwaltung, Logistik, dem Gesundheitswesen und sogar Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr. Jedes dieser Arbeitsumfelder bringt spezifische Anforderungen mit – was die Arbeit nicht nur herausfordernd, sondern auch sehr abwechslungsreich macht.

Fazit: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin bietet weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensverantwortung.
Andrea Leipelt zeigt in unserem Podcast eindrucksvoll, wie zeitgemäße Arbeitsmedizin funktionieren kann: lösungsorientiert, fachlich fundiert und mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Die Präventa GmbH steht für eine Arbeitsmedizin, die nicht nur prüft, sondern begleitet – und dabei immer auch die Gesundheitskompetenz stärkt.

Weitere Informationen zur Arbeit von Andrea Leipelt und ihrem Team findest Du hier:
www.praeventa.de
Dort ist auch ein Kontaktformular für Anfragen und individuelle Beratungsmöglichkeiten zu finden.

YouTube-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH


Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die in**@ou*****.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken!

Sport frei!

Dein Hannes

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