Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Ab wann brauchst Du als Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Betreuung? Welche gesetzlichen Pflichten gelten? Und wie sieht der Alltag einer modernen Arbeitsmedizinerin wirklich aus?
In dieser Podcast-Folge sprechen wir mit Andrea Leipelt – Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin und Mitgründerin der Präventa – Arbeitsmedizin und Betriebssicherheit in NRW. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie ein interdisziplinäres Team mit zehn Mitarbeitenden. Sie betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen – praxisnah, gesetzeskonform und mit Fokus auf Prävention.

Podcast-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Andrea Leipelt:

Andrea Leipelt,
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontaktdaten von Andrea Leipelt:

E-Mail: info@praeventa.org

Web: https://präventa.de/

Tel: +492305544204

Podcast: https://open.spotify.com/show/58po6p46AAq9Qz9HyhcMFO?si=db58cc8720954e61

Youtube: http://www.youtube.com/@praeventaarbeitsschutz

Was sagt das Gesetz zur Arbeitsmedizin?

Arbeitsmedizin ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar ab dem ersten Beschäftigten. Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen und sicherzustellen, dass bestimmte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen umfassen:

Pflichtuntersuchungen
Zum Beispiel bei Nachtarbeit, Tätigkeiten mit Absturzgefahr oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Mitarbeitenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Rückmeldung an den Arbeitgeber erfolgt mit der Information, ob teilgenommen wurde oder nicht.

Eignungsuntersuchungen
Etwa bei Tätigkeiten mit besonderen körperlichen oder sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Hier erfährt der Arbeitgeber, ob die Person für die Tätigkeit geeignet ist. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Angebotsuntersuchungen
Zum Beispiel bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Teilnahme ist für Mitarbeitende freiwillig.

Wunschuntersuchungen
Wenn ein gesundheitliches Anliegen vonseiten der Mitarbeitenden besteht, kann eine arbeitsmedizinische Abklärung erfolgen. Voraussetzung: Das Anliegen steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Andrea betont, dass diese Form eher selten ist – sie aber durchaus ernst genommen wird.

Ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitenden müssen zudem regelmäßige Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) stattfinden. Hier kommen Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitgeber- und Mitarbeitendenvertretung zusammen, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu besprechen und weiterzuentwickeln.

Bei Missachtung dieser gesetzlichen Anforderungen drohen Arbeitgebern Bußgelder oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Berufsgenossenschaft. Werden etwa Gefährdungsbeurteilungen nicht durchgeführt oder notwendige arbeitsmedizinische Angebote unterlassen, kann dies empfindliche Folgen haben. In der Regel setzen die Kontrollinstanzen Fristen – bei gravierenden Mängeln sind aber auch sofortige Sanktionen möglich.


So sieht der Arbeitsalltag bei Präventa aus – direkt aus erster Hand

Andrea beschreibt ihre Tätigkeit als Arbeitsmedizinerin als vielseitig, dynamisch und verantwortungsvoll. Ihr Alltag ist geprägt von einem Wechsel zwischen Praxisbetrieb, Außendienst und digitaler Beratung.

Einsätze vor Ort im Unternehmen
Für viele Untersuchungen oder Beratungen fährt sie direkt zum Betrieb. Dort finden arbeitsmedizinische Vorsorgen statt, ebenso ergonomische Arbeitsplatzbegehungen oder persönliche Gespräche mit Mitarbeitenden. Die Befunde und Rückmeldungen werden direkt vor Ort mit den Beschäftigten besprochen.

Praxisarbeit
Komplexere Untersuchungen, etwa sogenannte Fähigkeitsbeurteilungen oder medizinische Abklärungen, die spezielle Geräte erfordern, werden in der unternehmenseigenen Praxis durchgeführt. Auch Wunschuntersuchungen oder individuelle Anliegen werden dort betreut – immer mit Blick auf den arbeitsbezogenen Zusammenhang.

Digitalisierung und Struktur
Die vorgeschriebenen ASA-Sitzungen führt Andrea entweder in Präsenz oder digital durch – je nach Kundenwunsch. Auch hier stehen Struktur, Vertraulichkeit und konkrete Maßnahmen im Vordergrund.

Vielfalt der Zielgruppen
Die Präventa betreut Unternehmen aus der Produktion, Verwaltung, Logistik, dem Gesundheitswesen und sogar Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr. Jedes dieser Arbeitsumfelder bringt spezifische Anforderungen mit – was die Arbeit nicht nur herausfordernd, sondern auch sehr abwechslungsreich macht.

Fazit: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin bietet weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensverantwortung.
Andrea Leipelt zeigt in unserem Podcast eindrucksvoll, wie zeitgemäße Arbeitsmedizin funktionieren kann: lösungsorientiert, fachlich fundiert und mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Die Präventa GmbH steht für eine Arbeitsmedizin, die nicht nur prüft, sondern begleitet – und dabei immer auch die Gesundheitskompetenz stärkt.

Weitere Informationen zur Arbeit von Andrea Leipelt und ihrem Team findest Du hier:
www.praeventa.de
Dort ist auch ein Kontaktformular für Anfragen und individuelle Beratungsmöglichkeiten zu finden.

YouTube-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH


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Die 4 Phasen der Verhaltensänderung im BGM

Die 4 Phasen der Verhaltensänderung im BGM

Warum fällt Verhaltensänderung so schwer?

Jeder von uns kennt es: Wir nehmen uns vor, gesünder zu leben, mehr Sport zu treiben oder uns im Alltag besser um unseren Rücken zu kümmern. Doch oft bleibt es bei guten Vorsätzen, und der Alltag frisst unsere Motivation auf. Genau hier setzt das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an. Denn es reicht nicht, nur zu wissen, dass man etwas ändern sollte – man muss auch ins Handeln kommen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die vier Phasen der Verhaltensänderung und zeigen, wie das BGM Unternehmen und Mitarbeitende dabei unterstützen kann, gesundheitsfördernde Gewohnheiten nachhaltig zu etablieren.

Phase 1: Erkenntnis und erste Einsicht

Die meisten Veränderungen beginnen nicht bewusst. Wir wachen eines Morgens mit Rückenschmerzen auf und denken: „Na ja, das geht schon wieder weg.“ Doch genau hier liegt das Problem: Wir ignorieren oft die ersten Anzeichen, bis der Leidensdruck zu groß wird.

Im BGM greifen wir diesen Moment gezielt auf. Eine Rückenmessung beispielsweise kann helfen, Klarheit zu schaffen. Plötzlich wird aus einem vagen Unwohlsein eine konkrete Diagnose: „Mein Rücken ist tatsächlich stark belastet.“ Diese Erkenntnis kann eine erste emotionale Reaktion auslösen – von Sorge bis hin zu Motivation, endlich etwas zu tun.

Phase 2: Ungerichtete Problemlösung

Jetzt beginnt die eigentliche Herausforderung. Die betroffene Person möchte handeln, aber weiß oft nicht, wo sie anfangen soll. Und genau hier setzt das BGM an: Anstatt hektische Schnelllösungen anzubieten, helfen wir dabei, strukturiert vorzugehen.

Anstatt sofort das komplette Training umzustellen, erhalten Mitarbeitende kleine, gezielte Übungen, die sie zu Hause oder am Arbeitsplatz umsetzen können. Diese ersten Schritte sind entscheidend, denn sie nehmen die Unsicherheit und helfen, das neue Verhalten langsam in den Alltag zu integrieren. Die intrinsische Motivation ist hier besonders hoch, weil man bereits erste Verbesserungen spürt und nicht alleine ist.

Phase 3: Langfristige Wissensvermittlung und Begleitung

Wissen allein reicht nicht aus. Es muss kontinuierlich vertieft und in die Praxis umgesetzt werden. In dieser Phase bleibt das BGM eng an der Seite der Mitarbeitenden: Regelmäßige Impulse, Schulungen und gezielte Unterstützung sorgen dafür, dass der anfängliche Enthusiasmus nicht verloren geht.

Hier geht es darum, dass aus anfänglichen Maßnahmen langfristige Routinen werden. Der Schmerzpunkt, der am Anfang die Verhaltensänderung angestoßen hat, weicht nun einer neuen Selbstverständlichkeit. Gesunde Gewohnheiten etablieren sich und die Motivation bleibt erhalten, weil Fortschritte spürbar werden.

Phase 4: Transfersicherung und Integration in den Alltag

Der kritischste Punkt jeder Verhaltensänderung ist die langfristige Integration in den Alltag. Was bringt es, wenn Mitarbeitende wissen, was ihnen guttut, aber es aufgrund von Zeitmangel oder mangelnder Unterstützung nicht dauerhaft umsetzen können?

Hier sorgt das BGM dafür, dass Hürden gesenkt werden. Gesundheitsangebote werden optimal in den Arbeitsalltag integriert: Bewegungseinheiten können beispielsweise in Meetings eingebunden oder kurze Mobilisationsübungen am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass das Verhalten nicht nur kurzfristig funktioniert, sondern zur langfristigen Gewohnheit wird.

Fazit: BGM als Erfolgsfaktor für nachhaltige Verhaltensänderung

Verhaltensänderung ist ein Prozess, der Zeit und Struktur erfordert. Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement haben wir die Werkzeuge, um Mitarbeitende Schritt für Schritt auf diesem Weg zu begleiten – von der ersten Erkenntnis über gezielte Maßnahmen bis hin zur langfristigen Transfersicherung. Wer den Wandel in kleinen, gut durchdachten Schritten angeht, hat die besten Chancen, langfristig gesünder und leistungsfähiger zu bleiben.

Und wenn Du noch tiefer in dieses Thema eintauchen willst: In unserem aktuellen Podcast sprechen wir detailliert über die 4 Phasen der Verhaltensänderung im BGM und geben praxisnahe Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung!

Youtube: Die 4 Phasen der Verhaltensänderung im BGM


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