Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Wenn das Leben nicht nach Plan läuft: Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Schwangerschaft, Stillzeit und Fehlgeburten gehören zu den sensibelsten Lebensphasen von Mitarbeiterinnen.

Doch wie gut ist Dein Unternehmen darauf vorbereitet?

Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 01.06.2025 rückt dieses Thema noch stärker in den Fokus des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Gemeinsam mit Andrea Leipelt von Präventa beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, praktische Umsetzung und den menschlichen Umgang mit dieser Herausforderung.

Podcast-Episode: Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern
Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Andrea Leipelt:

Andrea Leipelt,
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontaktdaten von Andrea Leipelt:

E-Mail: info@praeventa.org

Web: https://präventa.de/

Tel: +492305544204

Podcast: https://open.spotify.com/show/58po6p46AAq9Qz9HyhcMFO?si=db58cc8720954e61

Youtube: http://www.youtube.com/@praeventaarbeitsschutz

Ob gewollt oder ungeplant: Schwangerschaften bringen Bewegung in den Berufsalltag – für die betroffenen Frauen ebenso wie für Arbeitgeber. Der Gesetzgeber regelt den Umgang mit diesen besonderen Lebenssituationen seit Jahrzehnten im Mutterschutzgesetz.

Neu ist seit dem 01.06.2025, dass auch Fehlgeburten in den gesetzlichen Schutz mit aufgenommen wurden.

In unserem Podcast-Interview mit Andrea Leipelt, Betriebsärztin und BGM-Expertin, sprechen wir über die rechtlichen Anforderungen, aber auch darüber, wie empathische Führung und gutes BGM konkret unterstützen können.

Gesetzliche Grundlagen: Was Unternehmen wissen müssen

  • Das Mutterschutzgesetz gilt für alle weiblichen Beschäftigten – auch in Teilzeit, Minijob oder Ausbildung.
  • Arbeitgeber müssen für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Mutterschutz vorhalten – auch vorsorglich, wenn keine Frau aktuell die Stelle ausübt.
  • Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, muss die Gefährdungsbeurteilung individuell angepasst werden.
  • Schutzfristen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten).
  • Auch während der Stillzeit gelten besondere Schutzregelungen.

Neu seit Juni 2025: Mutterschutz nach Fehlgeburten

Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes gelten folgende Schutzzeiten nach Fehlgeburten:

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen
  • ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Zudem gilt ein Kündigungsschutz von 4 Monaten – vorausgesetzt, die Schwangerschaft wurde dem Arbeitgeber vorab mitgeteilt.

Handlungspflicht: Was jetzt konkret zu tun ist

  • Check 1: Gefährdungsbeurteilungen prüfen und ggf. um Mutterschutz-Aspekte erweitern
  • Check 2: Informationspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden im Blick behalten
  • Check 3: Führungskräfte für den Umgang mit Schwangerschaft, Fehlgeburt und Rückkehr sensibilisieren
  • Check 4: Stillende Mitarbeiterinnen aktiv unterstützen (z. B. durch geeignete Pausenräume)
  • Check 5: Kontakt in der Elternzeit pflegen, z. B. durch Einladungen zu Teamevents, Newsletter oder Gesprächsangebote

Emotionale Kompetenz: Fehlgeburten als menschliche Krise begreifen

Fehlgeburten sind für betroffene Frauen eine emotional belastende Erfahrung, oft begleitet von Trauer, Schuldgefühlen und Rückzug.

Andrea Leipelt teilt im Podcast ihre eigenen Erfahrungen und betont: „Jede Frau reagiert anders. BGM kann hier durch Gesprächsangebote, Aufklärung, Netzwerke und empathische Führung unterstützend wirken.“

BGM als strukturgebende Kraft

Ein ganzheitlich aufgestelltes BGM kann helfen, Sicherheit, Orientierung und Unterstützung zu bieten:

  • Checklisten für Führungskräfte
  • Sensibilisierungstrainings
  • psychologische Ersthilfe-Partnerschaften
  • feste Ansprechpersonen im Unternehmen
  • Workshopangebote zu Resilienz, Selbstfürsorge & Mental Load

Fazit: Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Schwangerschaft, Stillzeit und Fehlgeburt sind keine Randthemen. Sie gehören zum echten Leben – und damit auch ins BGM. Unternehmen, die hier rechtlich sicher, empathisch und strukturiert agieren, unterstützen nicht nur ihre Mitarbeiterinnen, sondern zeigen auch, dass ihre Gesundheitskultur den Namen verdient.

Weitere Informationen zur Arbeit von Andrea Leipelt und ihrem Team findest Du hier:
www.praeventa.de
Dort ist auch ein Kontaktformular für Anfragen und individuelle Beratungsmöglichkeiten zu finden.

YouTube-Episode: Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

Schwangerschaft, Fehlgeburt & Stillzeit im BGM verankern

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Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Ab wann brauchst Du als Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Betreuung? Welche gesetzlichen Pflichten gelten? Und wie sieht der Alltag einer modernen Arbeitsmedizinerin wirklich aus?
In dieser Podcast-Folge sprechen wir mit Andrea Leipelt – Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin und Mitgründerin der Präventa – Arbeitsmedizin und Betriebssicherheit in NRW. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie ein interdisziplinäres Team mit zehn Mitarbeitenden. Sie betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen – praxisnah, gesetzeskonform und mit Fokus auf Prävention.

Podcast-Episode: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Andrea Leipelt:

Andrea Leipelt,
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin

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Was sagt das Gesetz zur Arbeitsmedizin?

Arbeitsmedizin ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar ab dem ersten Beschäftigten. Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen und sicherzustellen, dass bestimmte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen umfassen:

Pflichtuntersuchungen
Zum Beispiel bei Nachtarbeit, Tätigkeiten mit Absturzgefahr oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Mitarbeitenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Rückmeldung an den Arbeitgeber erfolgt mit der Information, ob teilgenommen wurde oder nicht.

Eignungsuntersuchungen
Etwa bei Tätigkeiten mit besonderen körperlichen oder sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Hier erfährt der Arbeitgeber, ob die Person für die Tätigkeit geeignet ist. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Angebotsuntersuchungen
Zum Beispiel bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten, die Teilnahme ist für Mitarbeitende freiwillig.

Wunschuntersuchungen
Wenn ein gesundheitliches Anliegen vonseiten der Mitarbeitenden besteht, kann eine arbeitsmedizinische Abklärung erfolgen. Voraussetzung: Das Anliegen steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Andrea betont, dass diese Form eher selten ist – sie aber durchaus ernst genommen wird.

Ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitenden müssen zudem regelmäßige Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) stattfinden. Hier kommen Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitgeber- und Mitarbeitendenvertretung zusammen, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu besprechen und weiterzuentwickeln.

Bei Missachtung dieser gesetzlichen Anforderungen drohen Arbeitgebern Bußgelder oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Berufsgenossenschaft. Werden etwa Gefährdungsbeurteilungen nicht durchgeführt oder notwendige arbeitsmedizinische Angebote unterlassen, kann dies empfindliche Folgen haben. In der Regel setzen die Kontrollinstanzen Fristen – bei gravierenden Mängeln sind aber auch sofortige Sanktionen möglich.


So sieht der Arbeitsalltag bei Präventa aus – direkt aus erster Hand

Andrea beschreibt ihre Tätigkeit als Arbeitsmedizinerin als vielseitig, dynamisch und verantwortungsvoll. Ihr Alltag ist geprägt von einem Wechsel zwischen Praxisbetrieb, Außendienst und digitaler Beratung.

Einsätze vor Ort im Unternehmen
Für viele Untersuchungen oder Beratungen fährt sie direkt zum Betrieb. Dort finden arbeitsmedizinische Vorsorgen statt, ebenso ergonomische Arbeitsplatzbegehungen oder persönliche Gespräche mit Mitarbeitenden. Die Befunde und Rückmeldungen werden direkt vor Ort mit den Beschäftigten besprochen.

Praxisarbeit
Komplexere Untersuchungen, etwa sogenannte Fähigkeitsbeurteilungen oder medizinische Abklärungen, die spezielle Geräte erfordern, werden in der unternehmenseigenen Praxis durchgeführt. Auch Wunschuntersuchungen oder individuelle Anliegen werden dort betreut – immer mit Blick auf den arbeitsbezogenen Zusammenhang.

Digitalisierung und Struktur
Die vorgeschriebenen ASA-Sitzungen führt Andrea entweder in Präsenz oder digital durch – je nach Kundenwunsch. Auch hier stehen Struktur, Vertraulichkeit und konkrete Maßnahmen im Vordergrund.

Vielfalt der Zielgruppen
Die Präventa betreut Unternehmen aus der Produktion, Verwaltung, Logistik, dem Gesundheitswesen und sogar Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr. Jedes dieser Arbeitsumfelder bringt spezifische Anforderungen mit – was die Arbeit nicht nur herausfordernd, sondern auch sehr abwechslungsreich macht.

Fazit: Arbeitsmedizin: Wann ist sie Pflicht? Was leistet sie wirklich? – Einblicke aus dem Alltag der Präventa GmbH

Arbeitsmedizin bietet weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensverantwortung.
Andrea Leipelt zeigt in unserem Podcast eindrucksvoll, wie zeitgemäße Arbeitsmedizin funktionieren kann: lösungsorientiert, fachlich fundiert und mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Die Präventa GmbH steht für eine Arbeitsmedizin, die nicht nur prüft, sondern begleitet – und dabei immer auch die Gesundheitskompetenz stärkt.

Weitere Informationen zur Arbeit von Andrea Leipelt und ihrem Team findest Du hier:
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Psychische Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz:

Heute kümmern wir uns um das Thema „psychische Gefährdungsbeurteilung“. Diese gehört zum Teilgebiet des Arbeitsschutzes. Sie befasst sich mit den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und allen erfassbaren Einflüssen am eigenen Arbeitsplatz, die von außen auf den Menschen einwirken.

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist für alle Unternehmer wichtig, weil es das Arbeitsschutzgesetz seit bereits 2013 fordert, die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung explizit zu erfassen.

Das heißt: Es müssen alle Gefährdungen für Beschäftigte ermittelt werden, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Bisher gab es eine Art Übergangsfrist, in der die Unternehmen die Gefährdungsbeurteilungen erstellen konnten. Diese „Schonfrist“ ist seit 2019 vorbei, da die Unfallversicherungsträger nun verstärkt die Gefährdungsbeurteilungen überprüfen.

Nochmal: Ihr seid in der Pflicht eine solche Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen. Wird diese ignoriert, gilt dies als Pflichtverletzung und somit als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Im aktuellen Podcast erklären wir Euch, wie eine solche psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist und was dabei beachtet werden sollte.

Psychische Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Podcast-Episode: Psychische Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Wir wollen Euch natürlich keine unnötige Angst machen, also geht es gleich weiter mit Tipps zur Durchführung und was Ihr sonst noch so beachten solltet.

Zunächst wollen wir einmal klären, dass es nicht darum geht, in welcher psychischen Verfassung sich die einzelnen Mitarbeiter befinden. Es geht lediglich darum die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu analysieren und Arbeitsverbesserungen zu entwickeln.

Folgende Faktoren können dazu führen, dass der Körper in einen dauerhaften Aktivierungszustand versetzt wird, der wiederum zu Erschöpfung führt. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gehen einher mit:

  • Ständiger Leistungsdruck,
  • Soziale Stresssituationen am Arbeitsplatz (z.B. Mobbing, Bossing),
  • Persönliche Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten,
  • Andauernde Überlastung,
  • Unterforderung/ Überforderung,
  • Arbeitsplatzunsicherheit,
  • Wertschätzung der Arbeit oder des MA,
  • Fehlendes Feedback.

Eure Aufgabe ist es nun, Eure Mitarbeiter zu befragen, welche Belastungen in Eurem Unternehmen vorhanden sind. Anschließend sind diese Belastungen durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Eine Befragung ist in folgenden Formen möglich:

  1. Einzelinterviews;
  2. Meetings mit einem Stellvertreter eines jeden Bereichs (Verwaltung, Vertrieb, Marketing…) oder mit gleichen Anforderungen an den Arbeitsplatz (z.B. Aussendienst);
  3. Mitarbeiterbefragung mittels Fragebogen (Papierform oder digital).

Habt Ihr einen bestimmten Schwerpunkt ermittelt, dann könnt Ihr gezielt daraufhin Eure Befragung durchführen. Alternativ lasst Ihr Raum für Vorschläge Eurer Mitarbeiter zur Verbesserung. In der Befragung  sollte ersichtlich werden, welche Beanspruchungen es in folgenden Bereichen gibt:

  • Arbeitsintensität (qualitative/quantitative Überforderung der Mitarbeiter);
  • Arbeitsorganisation (Arbeitszeit/ Arbeitsablauf/ Kommunikation/ Kooperation);
  • Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit (Schichtwechsel/Arbeitszeit- und Pausenregelung);
  • Umgebungsfaktoren (Lärm/ Beleuchtung/ Klima);
  • Mangelndes soziales Miteinander am Arbeitsplatz (Streit/Mobbing);
  • Schlecht gestaltete Arbeitsprozesse (häufige Störungen im Arbeitsablauf);
  • Führungsverhalten der Vorgesetzten.

Bei der Befragung ist es weniger von Belang, ob Ihr diese selbst durchführt oder einen externen Anbieter ins Boot holt. Letzteres erweist sich als vorteilhaft, wenn es im Bereich der sozialen Belange klemmt und die Mitarbeiter gehemmt sind, dem Vorgesetzten Ihre Sicht der Dinge zu schildern.

Fazit – Betriebliches Gesundheitsmanagement im Schichtbetrieb

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist für jedes Unternehmen zwingend verpflichtend. Allerdings ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz mit etwas Planung durchaus realisierbar.

Sollte es aber immer noch an der einen oder anderen Stelle hapern oder falls es noch weitere Fragen gibt, helfen wir gerne weiter. Auf dieser Seite kannst du uns kontaktieren!

YouTube-Episode: Psychische Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Falls du dich derzeit mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements beschäftigst, kann ich dir den Artikel „Einführung des BGM“ empfehlen.

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